28.11.2006

Rambofahrer und die Folgen

Seit Wochen schüttet es an der Algarve, von wenigen Sonnentagen mal abgesehen.
Heute musste ich die Autobahn Via Infante Richtung Lagos befahren. Mit teutonischer Umsicht hatte ich mir vorher das Satellitenbild angesehen und wusste: Es kommt ein Wolkenband mit Starkregen, aber nach 30 Minuten ist alles vorbei. Also los.

Nach 5 Minuten auf der Autobahn plattert es wie verrückt, Sicht ca. 80m. Etwa die Hälfte der Autofahrer fährt besonnen, mit Nebelschlussleuchte und reduzierter Geschwindigkeit. Die anderen brettern ohne Sinn und Verstand vorbei, von Aquaqplaning offensichtlich noch nie etwas gehört. Es riecht förmlich nach Unfall - und so war es denn auch.
Auf der Gegenfahrbahn Richtung Faro sehe ich das Resultat der Rambofahrer: Zuerst versperren 3 Lkws die Fahrbahn, einer davon liegt im Graben. Wenige Kilometer dahinter, ein Pkw zerbeult. Und dann, etwa in Höhe Ausfahrt Boliqueime eine Massenkarambolage mit ca.10 Autos, die beide Fahrspuren der Autobahn (wohl für Stunden) versperren. Eine Spur der Verwüstung - und das wegen einer halben Stunde Platzregen.
Übrigens: Nach 30 Minuten schien die Sonne.

26.11.2006

Es tut sich was in den Einkaufszentren

... z.B im Forum Algarve:

Bild links - das Forum spiegelt sich in Christbaumkugeln
Bild 2 - bei Jumbo herrscht der Kaufrausch
Bild 3 - eine riesige Kunsteisbahn im Innenhof
Bild 4 - blühende Blumen contra Christbaum
Bild 5 - ohne Worte
Faro - Sonntag, den 26.11.2006

Bild 2 - bei Jumbo herrscht der Kaufrausch

Bild 3 - eine riesige Kunsteisbahn im Innenhof

Bild 4 - blühende Blumen contra Plastik-Christbaum

Bild 5 - ohne Worte

22.11.2006

Neue Vorschriften zum Aufenthaltsrecht

Die portugiesische Regierung hat jetzt eine Vorgabe der Europäischen Union (Direktive 2004/38/CE), die das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern behandelt, in nationales Recht umgesetzt. Dabei haben sich im Vergleich zur bisherigen "residência" einige Änderungen ergeben.

Das Wichtigste hier:

Jeder EU-Bürger, der sich länger als 3 Monate in Portugal aufhält, muss sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen bei der Gemeinde seines Aufenthaltsortes (Câmara Municipal) anmelden. Er erhält dort eine Anmeldebescheinigung (certificado de registro). Diese Bescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Bei der Beantragung muss ein Pass/Personalausweis vorgelegt werden. Die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung wie ausreichendes Vermögen und Krankenversicherung, Arbeitsstelle oder Aufenthalt als Schüler/Student müssen eidesstattlich versichert werden (declaração sob compromisso de honra).
Die Beantragung kostet 7 Euro.
Ein so angemeldeter Eu-Bürger kann sich 6 Monate im Jahr ausserhalb Portugals aufhalten, ohne dass die Anmeldebescheinigung erlischt. Gegebenenfalls muss sie neu beantragt werden.

Nach Ablauf von 5 Jahren kann (nicht muss) bei der SEF (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) eine Daueraufenthaltskarte (documento de residência permanente ) beantragt werden, die innerhalb von 15 Tagen erteilt werden muss. Diese "residência permanente" ist unbefristet.

Die nach altem Recht ausgegeben "titulos de residência" bleiben gültig, können auf Antrag aber gegen die neuen Bescheinigungen umgetauscht werden.

Verstösse gegen die Anmeldepflicht und falsche Angaben sind mit Bussgeld belegt.
Wer sich nach 3 Monaten nicht anmeldet muss mit Strafen von 400 - 1500 Euro rechnen.
Bewusst falsche Angaben "kosten" 500 - 2500 Euro.
Wer fahrlässig handelt, zahlt die Hälfte.

Quellen:
Gesetz vom 9.8.2006/Lei 37/2006
Portaria 1637/2006, 17 de Outubro -Ausführungsbestimmung zu diesem Gesetz

Direktive der EU